- 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr - 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr
Veranstaltungen
§ 14
Projektarbeit
- Das Collegium befasst sich mit interdisziplinären Vorhaben (Projekten), die sich den in der Präambel und im §1 genannten Zielen und Aufgaben widmen.
- Die Sprecher dieser Projekte informieren das Collegium über ihre Arbeit.
§ 15
Der Beirat
- Das Kuratorium kann einen Beirat einsetzen, in den eine oder mehrere, höchstens aber sieben Personen gewählt werden können.
- Die Mitglieder des Beirates müssen keine Mitglieder des Collegiums sein.
- Der Beirat hat die Aufgabe, das Kuratorium laufend oder in einzelnen Angelegenheiten zu beraten.
Die Mitglieder des Beirates können ihr Amt freiwillig niederlegen oder vom Kuratorium abberufen werden. Beides ist jederzeit mit sofortiger Wirkung möglich.
§ 16
Verwendung von Mitteln
- Das Collegium setzt seine Mittel ausschließlich für die Erfüllung der mit diesem Statut gestellten Aufgaben ein.
Das Kuratorium gibt dem Vorstand des Fördervereines Collegium Europaeum Jenense e.V. vor der Beendigung dessen Geschäftsjahres Auskunft über die Verwendung der Mittel, die es von ihm erhalten hat.
§ 17
Inkrafttreten
Dieses Statut tritt mit seiner Annahme durch die Mitglieder der Vollversammlung des Collegium Europaeum Jenense gemäß Zustimmungsbeschluss vom 23. April 2008 in Kraft.
Hiermit tritt das bisherige Statut außer Kraft.