- 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr - 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr
Veranstaltungen
§ 12
Die Aufgaben des Kuratoriums
- Das Kuratorium ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Statut einem anderen Organ des Collegiums zugewiesen sind.
- Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
- die Repräsentierung des Collegium Europaeum Jenense in der Öffentlichkeit,
- die organisatorische und programmatische Führung des Collegiums,
- die Vorbereitung und Einberufung der Versammlungen der Mitglieder,
- die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
- die Erstellung eines Tätigkeitsberichtes an die Versammlung der Mitglieder,
- die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern,
- die Wahl und Abberufung von Beiratsmitgliedern und
die Einladung der Mitglieder zu Arbeitsgesprächen anlässlich der monatlichen Sitzungen.
§ 13
Die Beschlußfassung des Kuratoriums
- Der Sprecher des Kuratoriums beruft die Sitzungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat ein. Er gibt in der Ladung die Tagesordnung bekannt.
- Jedes Mitglied des Kuratoriums kann unter der Angabe der Tagesordnung eine Einberufung verlangen.
- Der Sprecher lädt in der Regel die Mitglieder des Collegiums, die sich seinen Aufgaben widmen, zur Führung von Arbeitsgesprächen zu den Sitzungen des Kuratoriums ein.
- Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers den Ausschlag.
- Die gefassten Beschlüsse sind von einer vom Sprecher zu benennenden Person zu protokollieren.
- Die Beschlüsse des Kuratoriums können schriftlich oder telefonisch gefasst werden, wenn kein Mitglied dem widerspricht. Diese Beschlüsse sind alsbald schriftlich zu fixieren.