Veranstaltungen

    • 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr
    • 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr

 

§ 12

Die Aufgaben des Kuratoriums

  1. Das Kuratorium ist in allen Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Statut einem anderen Organ des Collegiums zugewiesen sind.
  2. Es hat insbesondere folgende Aufgaben:
  • die Repräsentierung des Collegium Europaeum Jenense in der Öffentlichkeit,
  • die organisatorische und programmatische Führung des Collegiums,
  • die Vorbereitung und Einberufung der Versammlungen der Mitglieder,
  • die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung,
  • die Erstellung eines Tätigkeitsberichtes an die Versammlung der Mitglieder,
  • die Entscheidung über den Ausschluss von Mitgliedern,
  • die Wahl und Abberufung von Beiratsmitgliedern und

die Einladung der Mitglieder zu Arbeitsgesprächen anlässlich der monatlichen Sitzungen.

§ 13

Die Beschlußfassung des Kuratoriums

    1. Der Sprecher des Kuratoriums beruft die Sitzungen nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat ein. Er gibt in der Ladung die Tagesordnung bekannt.
    2. Jedes Mitglied des Kuratoriums kann unter der Angabe der Tagesordnung eine Einberufung verlangen.
    3. Der Sprecher lädt in der Regel die Mitglieder des Collegiums, die sich seinen Aufgaben widmen, zur Führung von Arbeitsgesprächen zu den Sitzungen des Kuratoriums ein.
    4. Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sprechers den Ausschlag.
    5. Die gefassten Beschlüsse sind von einer vom Sprecher zu benennenden Person zu protokollieren.
    6. Die Beschlüsse des Kuratoriums können schriftlich oder telefonisch gefasst werden, wenn kein Mitglied dem widerspricht. Diese Beschlüsse sind alsbald schriftlich zu fixieren.

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