Veranstaltungen

    • 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr
    • 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr

 

§ 11

Das Kuratorium

    1. Das Kuratorium besteht aus mindestens drei Personen, nämlich:
      • einem Professor der Friedrich-Schiller-Universität Jena,
      • einem Ehrenkurator sowie
      • einer weiteren Person, die Mitglied des Vorstandes des Fördervereines des Collegium Europaeum Jenense sein muss.
    2. Das Kuratorium kann erweitert werden, wobei auch „Andere seinen Zielen Verpflichtete” im Sinne von §2 des Statuts gewählt werden können. Das Kuratorium wird von der Versammlung der Mitglieder des Collegiums in geheimer Abstimmung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist mehrfach zulässig.
    3. Das Kuratorium bestimmt aus seiner Mitte einen Sprecher. Der Sprecher vertritt das Kuratorium nach Außen gegenüber von Dritten und ist an dessen Beschlüsse gebunden. Jedes Mitglied des Kuratoriums kann von der Versammlung der Mitglieder jederzeit mit sofortiger Wirkung abberufen werden. Die Entscheidung bedarf einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Ordentlichen Mitglieder.
    4. Das Kuratorium kann eines seiner Mitglieder aus wichtigem Grunde abberufen. Über die Beschwerde des abberufenen Mitgliedes entscheidet eine eigens hierfür einzuberufende Mitgliederversammlung. Bis zu dieser Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des abberufenen Mitgliedes. Nach einer ablehnenden Entscheidung soll der Nachfolger gewählt werden.
    5. Die Mitglieder des Kuratoriums können ihr Amt zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung niederlegen, wenn sie ihre Absicht vor der Versendung der Einladungen dem Sprecher des Kuratoriums angezeigt haben.

    Aus wichtigem Grunde kann das Amt mit sofortiger Wirkung niedergelegt werden. In diesem Falle wählen die verbleibenden Mitglieder des Kuratoriums den Nachfolger des ausgeschiedenen Mitgliedes. Die Wahl bedarf der Bestätigung durch die nächste Mitgliederversammlung.

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