- 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr - 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr
Veranstaltungen
§ 9
Der Ablauf der Versammlung der Mitglieder
- Die Versammlung der Mitglieder des Collegiums wird durch das Kuratorium geleitet.
- Die Versammlung ist öffentlich. Über die Anwesenheit von Presse, Funk oder Fernsehen entscheiden die anwesenden Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
- Die Versammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Für eine Änderung des Statuts muss mindestens die Hälfte der ordentlichen Mitglieder anwesend sein. Anderenfalls beruft das Kuratorium binnen sechs Wochen eine neue Versammlung mit dem betreffenden Tagesordnungspunkt ein. Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, worauf in der Einladung hingewiesen wer- den soll.
- Beschlüsse werden regelmäßig mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst; für eine Änderung des Statuts ist eine 3/4-Mehrheit der Stimmen der Ordentlichen Mitglieder erforderlich.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren. Das Protokoll wird von einer vom Versammlungsleiter bestimmten Person protokolliert. Es ist vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unter- schreiben und allen Mitgliedern des Collegiums zuzuleiten.
§ 10
Außerordentliche Mitgliederversammlung
Das Kuratorium kann nach Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen mit einer angemessenen Frist einberufen. Eine solche Versammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Collegiums dies erfordert. Dasselbe gilt, wenn ein Viertel der Ordentlichen Mitglieder des Collegiums dies unter Angabe der Tagesordnung beantragt.