Veranstaltungen
- 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“
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- 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“
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§ 7
Die Versammlung der Mitglieder des Collegiums
- Jedes anwesende Mitglied (§5) hat in der Mitgliederversammlung eine Stimme.
- Die Versammlung der Mitglieder des Collegiums bestimmt die Richtlinien der Tätigkeit des Collegiums.
- Die Aufgaben der Versammlung sind insbesondere:
- die Genehmigung des vom Kuratorium vorgeschlagenen Veranstaltungsplanes,
- die Wahl und die Abberufung von Kuratoriumsmitgliedern,
- die Beschlussfassung über die Änderung des Statutes, insbesondere hinsichtlich der Aufgaben des Collegiums,
- die Beschlussfassung über die Beschwerde bei Ausschluss eines Mitgliedes,
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern und Korrespondierenden Mitgliedern, sowie
- die Beschlussfassung über Empfehlungen des Kuratoriums.
§ 8
Einberufung der Versammlung der Mitglieder des Collegiums
- Die Mitglieder des Collegiums versammeln sich mindestens einmal jährlich.
- Mit einer angemessenen Frist lädt das Kuratorium zu der Versammlung und teilt den Mitgliedern die Tagesordnung mit.
- Jedes Mitglied kann bis eine Woche vor dem Tag der Versammlung schriftlich beim Kuratorium beantragen, dass die Tagesordnung ergänzt wird. Diesem Ergänzungswunsch hat der Versammlungsleiter zu entsprechen. Über verspätete oder erst in der Versammlung geäußerte Ergänzungswünsche entscheidet die Mitgliederversammlung.