Veranstaltungen

    • 18.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Professor Michael Reth „Synthetische Biologie als neuer Weg zur wissenschaftlichen Erkenntnis“ mehr
    • 25.04.2012, 18:00 Uhr, Vortragsraum der ThULB - Vortragsreihe „Zwischen Errungenschaft und Widerstand: Gentechnik für Europa - Europäer für die Gentechnik?“
      Dr. Christoph Then „Synthetische Biologie, Synthi-Fuels und künstliches Leben“ mehr

 

§ 4

Die Mitgliedschaft im Collegium

    1. Ordentliches Mitglied des Collegiums kann jede natürliche Person werden, insbesondere auch Studierende an der FSU Jena.
    2. Jedes Ordentliche Mitglied des Collegiums ist zugleich Mitglied im Förderverein des Collegium Europaeum Jenense e.V. Eine Ausnahme bilden hier die Studierenden der FSU Jena.
    3. Die Ordentliche Mitgliedschaft ist schriftlich beim Kuratorium zu beantragen. Das Kuratorium kann einer Person die Mitgliedschaft verweigern. Gegen diese Entscheidung ist die Beschwerde möglich, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.
    4. Korrespondierende Mitglieder und Ehrenmitglieder werden vom Kuratorium vorgeschlagen und  von der Mitgliederversammlung bestätigt.

      § 5

      Art der Mitgliedschaft

        1. Ordentliche Mitglieder sind solche, die in der Regel an den Sitzungen der Mitgliederversammlung teilnehmen. Die Ordentliche Mitgliedschaft ist die Standardform der Mitgliedschaft im Collegium.
        2. Korrespondierende Mitglieder sind Personen, die in Wertschätzung ihres hohen Engagements für ein konstruktives Miteinander und neue Gemeinsamkeiten in einem künftigen Europa ernannt werden.
        3. Ehrenmitglieder sind herausragende Personen aus Politik, Wissenschaft und Kultur, die für außerordentliche Leistungen ernannt werden.
        4. Das Kuratorium führt ein Verzeichnis über die Mitglieder.

          § 6

          Beendigung der Mitgliedschaft

            1. Durch die Beendigung der Mitgliedschaft im Förderverein des Collegium Europaeum Jenense e.V. oder durch Ausschluss scheidet ein Mitglied aus.
            2. Das Kuratorium kann ein Ordentliches Mitglied oder ein Korrespondierendes Mitglied mit sofortiger Wirkung ausschließen, wenn es in grober Weise die Interessen des Collegiums verletzt hat. Zuvor ist das Mitglied anzuhören. Auf Antrag des Mitgliedes entscheidet die nächste Mitgliederversammlung über die Wirksamkeit des Ausschlusses.
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