Veranstaltungen

    • 07.09.2010, 19:00 Uhr, Aula der Friedrich-Schiller-Universität
      "Auch ein Romantiker?" mehr

 

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    Bücher

  • Band  40 :   Energie für Europa. Die Energieproblematik aus interdisziplinärer Sicht

  • Herausgeber: Martin Hermann
    Erschienen: IKS Garamond Der Wissenschaftsverlag, 2009
    Umfang: 60 Seiten
    ISBN: 978-3-938203-87-3
    Preis: 9,90 €

  • Band  39 :   Judentum – Christentum – Islam. Kennen – Respektieren – Akzepteren

  • Herausgeber: Collegium Europaeum Jenense
    Erschienen: IKS Garamond Der Wissenschaftsverlag, 2009
    ISBN: 978-3-938203-87-3
    Preis: 9,90 €

  • Band  38 :   Europa, das ich meine…Stellungnahmen zu den Werten Europas

  • Herausgeber: Gabriella Schubert
    Erschienen: IKS Garamond Der Wissenschaftsverlag, 2009
    Umfang: 145 Seiten
    ISBN: 978-3-938203-80-4
    Preis: 15,90 €

 

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Förderverein des

Collegium Europaeum Jenense

Satzung

§ 1 Name, Sitz

(1) Der Verein führt den Namen ”Förderverein des Collegium Europaeum Jenense e.V.”

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Jena.

§ 2 Vereinszweck

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung des dem europäischen Denken, der europäischen Einigung und Völkerverständigung verpflichteten Collegium Europaeum Jenense durch Unterstützung der vom Statut des Collegium Europaeum Jenense festgelegten und durchzuführenden Aufgaben, Veranstaltungen, wissenschaftlichen Vorhaben und sonstigen mannigfaltigen Aktivitäten sowie durch Übernahme und Finanzierung der Verwaltung des Collegium Europaeum Jenense. Darüber hinaus kann der Verein der Völkerverständigung und dem europäischen Einigungsbestreben dienende Aufgaben vornehmlich im Hochschulbereich unterstützen und selbst durchführen, sofern solche nicht bereits von dem Collegium Europaeum Jenense übernommen worden sind.

(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke der Völkerverständigung, Kunst-, Kulturpflege und Wissenschaft im Sinne des Abschnittes ”steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirt- schaftliche Zwecke.

(3) Die Mittel des Vereins, einschließlich etwaiger Gewinne, dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Abfindungen, keine Kapitalanteile und auch keine Sacheinlagen zurück. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(4) Alle Inhaber von Vereinsämtern sind ehrenamtlich tätig. Sie haben Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen.

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